Mit den Cyber Security Schecks fit für die NIS2

Ab Oktober 2024 sind viele Unternehmen von Anforderungen der NIS2-Richtlinie betroffen. Der Cyber Security Scheck ist eine Förderung für österreichische KMU, die von 16.10.2023 bis zum 15.01.2024 beantragt werden kann. Sie unterstützt Unternehmen, welche in den Anwendungsbereich der NIS2 fallen, technische Sicherheitsmaßnahmen zur NIS2 umzusetzen.

Herr Ing. Karl-Heinz Dolezal, BA ist Certified Data & IT Security Expert und steht Ihnen hierbei als kompetenter Ansprechpartner bei der Umsetzung von Projekten im Bereich der NIS2 zur Verfügung.

Im Folgenden finde Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten für Technologien und für technische Beratungsleistungen, welche für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Antragszeitraum

16.10.2023 bis 15.01.2024

Wie hoch ist die Förderung und was muss beachtet werden?

  1. Förderhöhe
    maximal 10.000 € / 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts
  2. zu beachten gilt:
    + maximal 1 Cyber Security Scheck pro Unternehmen kann gefördert werden
    + Förderzeitraum beträgt 12 Monate (Verlängerung nicht möglich)
    + die Förderung muss vor Umsetzung beantragt werden
    + Projektstart muss spätesten bis 01.04.2024 erfolgen

Wichtige Links

Informationen der FFG
NIS2 Richtlinie