aws Digitalisierung – KMU.E-Commerce

Ab dem 19.03.2021 kann als Unternehmen die Digitalisierungsförderung der aws zu den Konditionen der Variante KMU.E-Commerce beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der digitalen Vertriebs- und Vermarktungsmaßnahmen von KMU. Gefördert werden dabei Digitalisierungsprojekte in den Bereichen E-Commerce und M-Commerce (Mobile Commerce).

 

Im Folgenden finde Sie die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen und dem Investitionsprojekt zugehörige Leistungen wie beispielsweise Programmiertätigkeiten und (Cloud-)Lizenzen zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten, die in einer österreichischen Betriebsstätte realisiert werden. Lizenzen werden für maximal 12 Monate gefördert. Ebenfalls gefördert werden Digitalisierungsgesamtpakete wie das Setup eines Webshops oder Versandschnittstellen.

Die förderbaren Projektkosten müssen sich minimal auf 3.000,– bzw. auf maximal 60.000,– € belaufen, gefördert werden dabei max. 20% der Projektkosten.

 

Das Digitalisierungsprojekt soll einen Beitrag zu folgenden Zielen leisten:

+ Aufbau professioneller Internetpräsenz für Vermarktung und Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten.

+ Einführung und Ausbau Von Online-Shops, Verkaufs-, Auktions- oder Dienstleistungsplattformen, Social-Media Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing.

+ Einrichtung und Optimierung von Online-Shops hinsichtlich M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit.

+ Unterstützung bei E-Commerce Geschäftsprozessen

+ IT-Security und Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen

+ Einrichtung/Verwendung von E-Commerce Gütezeichen.

Gefördert wird maximal ein E-Commerce-Projekt pro Unternehmen.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Maximal 20% der Investitionskosten – der maximale Zuschuss beträgt € 12.000,–

Welche Investitionen werden nicht gefördert?

  Projekte, deren Kosten € 3.000,– unter- bzw. € 60.000,– überschreiten.

Kosten, die im Rahmen von KMU.DIGITAL oder anderen Förderungsprogrammen unterschützt wurden/werden.

Kosten/Rechnungen, die vor Antragsstellung angefallen sind/gelegt wurden.

Kosten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit E-Commerce-Projekten stehen.

Ersatzinvestitionen oder technische Weiterentwicklungen.

Aktualisierungen von Webseiten, die lediglich Design und Content betreffen.

Suchmaschinenwerbung und Mitgliedsbeiträge für Vertriebs- und Buchungsplattformen

  Investitionen in Investitionsstandorte außerhalb von Österreich.

Projekte, für die die Finanzierung nicht gesichert ist.

Fahrzeuge, Finanzanlagen, Finanzierungskosten und aktivierte Eigenleistungen

Kosten aus Unternehmenskauf – oder -übernahme resultierend

Kosten im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten

Beratungskosten

Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen (unter € 150,– exkl. USt.) mit Ausnahme von monatlich laufenden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Dauer von max. 12 Monaten.

Umsatzsteuer

Antragszeitraum

19.03.2021 – 31.10.2021

Die Rechnungslegung bzw. das Anfallen von Kosten dürfen nicht vor Einreichung des Antrags passieren.

Der Antrag kann über den aws Fördermanager gestellt werden.

Wichtige Links

Hier finden Sie alle Informationen zur KMU.E-Commerce Förderung.

Austria Wirtschaftsservice – Förderrichtlinie
 aws Digitalisierung – KMU.E-Commerce
 aws KMU.E-Commerce FAQ