Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)

Die neue Registrierkassensicherheitsverordnung trat in Etappen seit 2016 in Kraft!

Verpflichtet zur Führung der Registrierkassen sind Unternehmen wenn:

  • Jahresumsatz 15.000 Euro übersteigt
  • und deren Barumsatz 7.500 Euro übersteigt

Bei nicht fachgerechter Führung der Registrierkasse sieht der Gesetzgeber Strafen bis 5.000 Euro vor. Bei absichtlicher Manipulation sogar bis zu 25.000 Euro.

Damit Ihre Kassa den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss diese über eine digitale Sicherheitsvorrichtung verfügen. Mit D-Commerce – KASSA unterstützen wir den Anbieter A-Trust (mit Online-Zertifikat und offline Zertifikat (USB)).

Wichtig: Die RKSV sieht nicht vor, dass Sie permanent mit dem Finanzamt „verbunden“ sind!

Was ist zu beachten:

A.) Einmalige Tätigkeiten

1. Jede Registrierkasse muss vor Inbetriebnahme beim Finanzamt (Finanzonline) registriert werden

2. Startbeleg muss erstellt werden und mit der BMF-Belegcheck App geprüft werden. (Damit wird der Kassenbetrieb aktiviert!).

Wichtig: der Startbeleg muss 7 Jahre aufbewahrt werden! (Es empfiehlt sich diesen zu kopieren!)

B.) Laufende Tätigkeiten

3. Monatsende. Einmal pro Monat muss ein Monatsbeleg erstellt werden. D-Commerce-Kassa kann diesen Vorgang automatisiert durchführen.

4. Quartalsende. Einmal pro Quartal muss das Datenerfassungsprotokoll auf einem externen Datenträger (oder einem Cloud-Service) gesichert werden!

4. Jahresende. Am Ende des Kalenderjahres muss ein Jahresbeleg erstellt werden und ebenfalls mit der BMF-Belegcheck App geprüft werden.

Wichtig: dieser Beleg muss (wie der Startbeleg) mit einer App geprüft und 7 Jahre aufbewahrt werden.

C.) Sonstige Tätigkeiten

5. Ein Ausfall (48 Stunden) einer Kassa (z.B. Computer defekt, Diebstahl usw.) muss dem Finanzamt (Finanzonline) mitgeteilt werden. Bei kürzeren Ausfällen muss ein Sammelbeleg erstellt werden – D-Commerce-Kassa erledigt dies automatisch!

6. Eine nicht mehr benötigte Kassa muss beim Finanzamt (Finanzonline) abgemeldet werden.