Gratis WLAN für alle
Der WiFi4EU-Gutschein bietet eine tolle Möglichkeit für Gemeinden und Gmeindeverbände, Wifi-Hotspots installieren zu lassen oder alte Strukturen zu erneuern. Der Gutschein hat einen Wert von 15.000 Euro pro Gemeinde. Klingt gut? Ist es auch!
Allerdings gibt es strenge Vorgaben und Anforderungen, die für den Erhalt des Gutscheins eingehalten werden müssen. Aus unserer Erfahrung erfüllen einige Gemeinden, die mit der Implementierung begonnen haben, die Anforderungen nicht und werden somit die Förderung nicht erhalten.
D-SYSTEME hilft Ihnen als kompetenter Ansprechpartner dabei, diese zu erfüllen. Das beinhaltet die Beratung zu förderungskonformen Herstellern, Beratung zur Ausschreibung und Anmeldung, die Einhaltung technischer Spezifikationen bis zur kompletten WiFi-Installation.
Allerdings gibt es strenge Vorgaben und Anforderungen, die für den Erhalt des Gutscheins eingehalten werden müssen. Aus unserer Erfahrung erfüllen einige Gemeinden, die mit der Implementierung begonnen haben, die Anforderungen nicht und werden somit die Förderung nicht erhalten.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Nach Ihrer erfolgreichen Ziehung des WiFi4EU-Gutscheins, muss ein Installationsanbieter ausgewählt werden, an den der Gutschein übermittelt wird.
D-SYSTEME ist als Installationsfirma gelistet, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme mit uns!
Wichtige Links:
Wifi4EU – Fragen und AntwortenWelche Aufwendungen werden vom WiFi4EU-Gutschein gedeckt?
- Access Points Indoor und Outdoor:
– neues WiFi-Netz
– Modernisierung oder Erweiterung - Installationskosten
- Stromversorgungsgeräte
- Geräte die lokal die Verbindung zum Internet herstellen
Welche Aufwendungen werden vom WiFi4EU-Gutschein nicht gedeckt?
- Internetverbindung
- Wartung- und Betriebskosten der Geräte und Anlagen für drei Jahre
- Backhaul-Leitung von einem anderen Standort zum WiFi4EU-Standort
- Kosten die mit dem Ausschriebungsprozess verbunden sind
Wichtig: Der Gutschein wird nur ausgegeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Allgemeines:
- Betrieb der WLAN-Hotspots für mindestens drei Jahre
- Pro Kalenderjahr darf ein Ausfall nicht länger als insgesamt 60 Kalendertagedauern
- Downloadgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s
- Kostenloser Zugang für Endbenutzer – Werbung und Nutzung personenbezogener Daten ist nicht erlaubt.
- Gerechte Zuteilung der Kapazitäten zu Spitzenzeiten
- Die regelmäßigeVerarbeitung von Daten für statistische oder analytische Zwecke zur Bewerbung, Überwachung oder Verbesserung der Funktionsweise der Netze ist zulässig ABER personenbezogene Daten müssen anonymisiert werden
3. Es muss eine Mindestanzahl an Access Points installiert werden:
(Kombination Indoor und Outdoor Access Points)
Mindestanzahl an Zugangspunkten im Freien | Mindestanzahl an Zugangspunkten in geschlossenen Räumen |
10 | 0 |
9 | 2 |
8 | 3 |
7 | 5 |
6 | 6 |
5 | 8 |
4 | 9 |
3 | 11 |
2 | 12 |
1 | 14 |
0 | 15 |
2. Technische Spezifikationen:
- Unterstützung von gleichzeitiger Dualbandnutzung (2,4 GHz und 5GHz)
- Support für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren
- Mean Time Between Failure/MTBF von mindestens 5 Jahren
- Vorhandensein eins speziellen zentralen Verwaltungspunkts mindestens für alle Zugangspunkte des einzelnen WiFi4EU-Netzes
- Unterstützung des IEEE 802.1X-Standards
- Einhaltung des IEEE 802.11ac-Standards (Wave 1)
- Unterstützung des IEEE 802.11r-Standards
- Unterstützung des IEEE 802.11k-Standards
- Unterstützung des IEEE 802.11v-Standards
4. Weitere Anforderungen:
- SSID = WiFi4EU
- zusätzliche SSID erlaubt, sofern diese nur intern verwendet wird und die Qualität der Dienste, die der Öffentlichkeit angeboten werden, nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
- es muss ein offenes Netz ohne Registrierung oder Authentifizierung angeboten werden
- sicheres öffentliches HTTPS Captive Portal (Vorschaltseite) muss beim Verbinden angezeigt werden
- Hinweis auf „WiFi4EU“ muss im Captive Portal vorhanden sein
- ein Tracking-Code muss im Captive Portal eingebetet werden (SNIPPET), der es der Agentur ermöglicht, das WiFi4EU-Netz aus der Ferne zu überwachen
- ein Haftungsausschluss (Disclaimer) muss im Captive Portal angezeigt werden
- Captive Portal muss bereits vorher angemeldete Benutzer automatisch erkennen